Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MES MyEasySolar GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der MES MyEasySolar GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Hiervon sind nur Vertragsbeziehungen über von dem Anbieter betriebene Internetplattformen ausgenommen, für die ausdrücklich gesonderte AGB gelten. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Sofern die Parteien von den AGB abweichende einzelvertragliche Vereinbarungen treffen, gelten die einzelvertraglichen Vereinbarungen vorrangig.
(3) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Endkunden sind Kunden, die Produkte des Anbieters nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben haben.
(5) Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifel über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifel über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Anbieter erbringt Leistungen auf dem Gebiet der Planung, Projektierung, Lieferung und Installation und Einrichtungen von Photovoltaikanlagen.
(2) Angebote für Endkunden werden ausnahmslos nach einem Beratungsgespräch individuell für den Kunden erstellt.
(3) Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, sind die Angebote des Anbieters freibleibend und unverbindlich.
(4) Verbindliche Angebote können nur innerhalb der im Angebot angegebenen Annahmefrist angenommen werden. Sie sind vom Kunden zu unterzeichnen und an den Anbieter zu übersenden. Für die Rechtzeitigkeit der Annahme kommt es auf den Zugang beim Anbieter an.
(5) Auf Anfrage des Kunden erstellt der Anbieter ein unverbindliches Angebot oder einen Kostenvoranschlag. Nach Bestätigung eines unverbindlichen Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag erst dadurch zustande, dass der Anbieter die Annahme des Angebots innerhalb einer Frist von zwei Wochen seinerseits dem Kunden bestätigt.
(6) Für Verträge mit Unternehmern, die ausschließlich den Kauf und gegebenenfalls die Lieferung von Ware zum Gegenstand haben, gilt:
a. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
b. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen.
c. Die Annahme wird schriftlich (zum Beispiel durch Auftragsbestätigung) erklärt.
(7) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(8) Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind unverbindlich, soweit sie nicht durch den Anbieter schriftlich bestätigt werden.
(9) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (zum Beispiel Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben.
§ 3 Umfang der Leistungen
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung sowie schriftlicher Nebenabreden und Vereinbarungen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne vertragliche Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
(3) Ein ggf. notwendiger Zählerwechsel ist kein Leistungsbestandteil des Anbieters. Hierfür ist allein der Netzbetreiber zuständig. Hierfür können gesonderte Kosten des Netzbetreibers anfallen.
(4) Eine durch Vorgaben des Netzbetreibers erforderliche Erneuerung des Zählerschranks, sowie besonderer Aufwand wegen erschwerter Leitungsverlegung, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war, wird seitens des Anbieters entsprechend gesondert nach Aufwand vergütet.
§ 4 Lieferung, Warenverfügbarkeit, Verzug
(1) Die vom Anbieter genannten Liefertermine/Installationstermine sind unverbindlich, soweit nicht im Angebot ausdrücklich der angegebene Termin als verbindlich bezeichnet wurde.
(2) Nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins/Installationstermins um zwölf Wochen kann der Kunde den Anbieter auffordern, binnen einer Frist von 6 Wochen zu leisten.
(3) Der Eintritt des Verzugs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Sofern der Anbieter einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhält oder er aus einem anderen Grund in Verzug gerät, so muss der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung seiner Leistung setzen. Sofern der Anbieter diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich durch den Anbieter erstattet.
(5) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt oder nicht von den Parteien zu vertretenden Ereignissen, wie zum Beispiel Umweltkatastrophen, Mobilmachung, Krieg, Pandemie, Streik zurückzuführen, verlängert sich die Frist um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkung andauern. Im Falle des Vorliegens eines solchen Ereignisses werden sich die Parteien unverzüglich hierüber informieren.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits den Liefergegenstand unverschuldet nicht erhält. Der Kunde wird durch den Anbieter über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informiert. Der Anbieter wird das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben, wenn er deshalb zurücktreten will. Dem Kunden steht infolge der Information des Anbieters ebenfalls ein Rücktrittsrecht zu. Der Anbieter wird dem Kunden im Falle des Rücktritts – gleich von wem – die Gegenleistung unverzüglich erstatten.
§ 5 Gefahrübergang
(1) Bei Verträgen mit Unternehmen, die die Lieferung von Gegenständen zum Inhalt haben, und der Anbieter keine Montage- oder Installationsleistungen erbringen muss, gilt als Erfüllungsort das Lager des Anbieters, bei dem auch der Erfüllungsort der Nacherfüllung ist. Der Gefahrübergang richtet sich in solchen Verträgen nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 447 BGB.
(2) Bei Verträgen mit Verbrauchern, die die Lieferung von Gegenständen zum Inhalt haben, und der Anbieter keine Montage- oder Installationsleistungen erbringen muss, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Gegenstände an den Kunden über.
(3) Bei Verträgen, die auch Montage- und/oder Installationsleistungen zum Inhalt haben, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Abschluss der Montage oder Installation auf den Kunden über. Zum Nachweis des vorgenannten Zeitpunkts unterzeichnen die Parteien ein Inbetriebnahmeprotokoll.
§ 6 Verpflichtungen des Kunden
(1) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Bauwerke und Einrichtungen, in denen die Gegenstände bzw. die Anlage eingebaut werden soll, die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere trägt er die Verantwortung, dass die statischen Voraussetzungen einer Dachkonstruktion für die Montage einer PV-Anlage erfüllt sind.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche für die Einrichtung der Anlage erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und Mitteilungen vor Installation und Montage der Anlage bzw. Gegenstände vorliegen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, angelieferte Gegenstände und Anlagen bis zur Montage in einem abschließbaren Raum sicher unterzustellen. Der Anbieter wird den Kunden vor Vertragsschluss auf die Größe und den Platzbedarf hinweisen.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Montageorte frei zugänglich und erreichbar sind.
§ 7 Eigentumsvorbehalt/Aufrechnung
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Anbieter gehörenden Waren erfolgen.
(3) Für Verträge mit Unternehmern gilt:
a. Der Kunde darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
b. Für den Fall der Veräußerung einer im Eigentum des Anbieters stehenden Ware tritt der Kunde seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Anbieter ab, ohne dass es hierzu einer weiteren Erklärung bedarf. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrags, der dem vom Anbieter in Rechnung gestellten Preis der Ware (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer) entspricht.
c. Der Kunde darf die an den Anbieter abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für den Anbieter einziehen, solange diese Ermächtigung aufgrund von vertragswidrigem Verhalten nicht durch den Anbieter widerrufen wird. Der Kunde wird auf Verlangen des Anbieters alle notwendigen Informationen und Unterlagen übergeben, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendig sind und dem Dritten die Abtretung mitteilt. Von diesem Recht wird der Anbieter nur Gebrauch machen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen die Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
§ 8 Preise, Lieferkosten und Zahlungsmodalitäten
(1) Die Preise des Anbieters verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
(2) Sofern für Leistungen verschiedene Umsatzsteuersätze in Frage kommen, hat der Kunde eigenverantwortlich zu prüfen, ob er die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerermäßigung erfüllt. Auf die jeweiligen Voraussetzungen weist der Anbieter hin. Sofern der Kunde die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerermäßigung erfüllt, teilt der Kunde dies dem Anbieter mit. Der Kunde hat dem Anbieter innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich zu bestätigen, dass er die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerermäßigung erfüllt. Andernfalls wird ihm die fehlende Umsatzsteuer nachberechnet.
(3) Der Kunde trägt die Kosten für die Lieferung der Vertragsgegenstände. Das Versandrisiko trägt der Anbieter, wenn der Kunde Verbraucher ist.
(4) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
(5) Der vereinbarte Preis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Die entsprechenden Zahlungsbedingungen sind im Angebot enthalten. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Verzug. Die Rechte des Anbieters während des Verzugs richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
(6) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 9 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Gegenstände 12 Monate.
(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Gegenständen und Anlagen nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bzw. im Angebot zu dem jeweiligen Gegenstand abgegeben wurde oder ein Garantiezertifikat durch den Anbieter für den jeweiligen Gegenstand erteilt wurde.
§ 10 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
MES MyEasySolar GmbH
Piechlerstraße 18b
86356 Neusäß
E-Mail: kontakt@my-easysolar.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.